Laut einer vom ACE Auto Club Europa veröffentlichten Studie, setzt nahezu jeder dritte Autofahrer in Deutschland beim Fahrtrichtungswechsel keinen Blinker und verstößt somit gegen die Straßenverkehrsordnung.
Der ACE hatte sich im Mai und Juni 2008 deutschlandweit Beobachtungen gemacht und an 700 Kreuzungen, Kreiseln, abknickenden Vorfahrtstraßen und Autobahnauffahrten 394.038 Kraftfahrzeuge und deren Fahrer gezählt. 32 Prozent davon haben einen Regelverstoß durch unterlassene Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers eingegangen. Nach Angaben des ACE passieren jedes Jahr rund 67.000 Unfälle mit Personenschaden in Bereichen, in denen geblinkt werden muss. Besonders ärgerlich ist aus Sicht ders Automobilclubs die mangelhafte Vorbildfunktion der Polizei: Nach der Verkehrszählung fahren Streifenwagenbesatzungen in puncto Blinken nur selten mit gutem Beispiel voraus.
Im Bereich abknickender Vorfahrtstraßen setzt fast jeder zweite Fahrer (mehr als 45 Prozent) kein Blinkzeichen. Auch Kreisverkehre gehören zu diesen bevorzugten Revieren(32 Prozent). Mehr Bereitschaft zu blinken, gibt es in Kreuzungsbereichen, wo knapp 80 Prozent der Autofahrer ein Blinkzeichen geben. Mehr als 70 Prozent betätigen den Blinker vorschriftsmäßig auch beim Einfädeln auf die Autobahn.
Die Deutschen im Norden und Osten verhalten sich häufiger vorschriftsmäßig als der Durchschnitt an das Blinken. 80 Prozent der Kraftfahrer in den neuen Bundesländern betätigen den Blinker vorschriftsmäßig und in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist die Blinkdisziplin mit knapp 75 Prozent vergleichsweise gut. In Hessen, im Saarland sowie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, liegt der Anteil der Blinkverweigerer im Schnitt bei 42 Prozent.
Wer die Blinkvorschriften nicht achtet, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, welches aber nur in Ausnahmefällen erhoben wird. Doch werden durch das Blinkverweigern ein Unfall passiert, der wird oft in Haftung genommen. Durch kein Blinken beim Linksabbiegen bedeutet das regelmäßig hundertprozentige Haftung für Unfallfolgen und auch beim Spurwechsel kann das Weglassen des Blinkers zu Alleinhaftung führen. Kein Blinken bei abknickender Vorfahrt bedeutet Mithaftung zwischen 25 und 67 Prozent. Wer sein Tempo zum Abbiegen verringert, ohne rechtzeitig zu blinken, riskiert bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung von bis zu 40 Prozent.




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