Geschwindigkeitsübertretung und geblitzt worden

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August 11, 2008
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Man ist zu schnell unterwegs, wird geblitzt und dann gibt es meistens diese Schwarzweiß-Fotos, die zuviel Geld kosten. Eine Geschwindigkeitsübertretung bis 20 km/h innerorts kostet bis 35 Euro, außerorts bis 30 Euro. Wird ein Bußgeld ab 50 Euro fällig, kommen Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot noch hinzu.

Wird die Messung von der Polizei durchgeführt und das gemessene Fahrzeug sofort angehalten, besteht über den Fahrer kein Zweifel. Wenn dann auch nicht von einem Fehler bei der Messung auszugehen ist, zahlt der ertappte Autofahrer am besten kommentarlos und fährt weiter. Ab 21 km/h wird dann ein Bußgeld verhängt un das kommt schriftlich, der Fahrer wurde schon vor Ort mit seinem Vergehen konfrontiert und um Stellungnahme gebeten.
Einen Verstoß braucht man vor Ort nicht zuzugeben, es reicht, wenn man seine Personalien angibt und dazu ist man auch verpflichtet.
Wird die Geschwindigkeitsmessung an einer stationären oder mobilen Messanlage durchgeführt, wobei man nicht sofort angehalten wird, bekommt man es schriftlich von der zuständigen Ordnungsbehörde. Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen oder Zeugenbefragungsbogen. Hier werden Angaben zur Person (des Halters) abgefragt und um Stellungnahme zur Sache gebeten.

Zur Angabe der Personendaten ist der Halter verpflichtet, zur Sache braucht er nichts sagen (Schweigerecht). Man kann auch den Verantwortlichen für die Tat benennen, der dann für den Verstoß zur Verantwortung gezogen wird.

Bei einer Ordnungswidrigkeit beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, solange es wegen der Handlung keine Maßnahmen gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer eingeleitet worden sind. Wenn der Bußgeldbescheid einmal erlassen ist, hilft nur noch ein Einspruch (innerhalb einer Frist von zwei Wochen). Welcher aber nur erfolgen sollte, wenn es wichtige Gründe für einen Einspruch gibt. z.B. dass man die zur Last gelegt Tat nicht begangen hat, also ein anderer gefahren ist. Man kann gegen einzelne im Bußgeldbescheid aufgeführte Taten, nur gegen das Bußgeld oder auch gezielt gegen ein Fahrverbot Einspruch erheben.

Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann es hilfreich sein, einen Anwalt aufzusuchen. Denn wenn Einspruch erhoben wird, kommt die Ganze Sache vor dem zuständigen Gericht. Der Betroffene ist grundsätzlich verpflichtet, dort persönlich zu erscheinen und das auch wenn er von einem Anwalt vertreten wird.
Ist das Gerichtsurteil oder der Bußgeldbescheid rechtskräftig, ist die Geldbuße zzgl. der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Verwaltungskosten fällig.
Verhängte Punkte werden frühestens zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (oder nach Rechtskraft eines Gerichtsurteils im Falle eines Einspruchs) gelöscht – oder nach fünf, wenn innerhalb dieser zwei Jahre weitere Verstöße mit Punkten hinzukommen.

Kategorie: Auto News, geschrieben von auto-kritik.de

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Schlagworte: Auto Test, Testberichte, Fahrberichte, Auto, Gebrauchtwagen, Kritik

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