Vielen deutschen Autofahrer atmen auf und freuen sich, denn die EU-Regelung zu Verkehrsverstößen im europäischen Ausland tritt, zumindest vorerst, nicht in Deutschland in Kraft.
Die EU-Regelung will innerhalb der EU-Grenzen den Staaten die Möglichkeiten geben, den ausländischen Verkehrssündern die Bußgelder auch direkt nach Hause in ihr Heimatland zu schicken und diese auch zahlen zu lassen! Vorgesehen sind hier Verkehrsverstöße, bei denen je nach nationalem Recht und Straßenverkehrsordnung mindestens 70 Euro zu zahlen sind.
Der Auto Club Europa (ACE) berichtete, dass diese länderübegreifende Verfolgung von Verkehrssündern vorerst in der Bundesrepublik vom Tisch ist, da Deutschland das europäische Abkommen zu den grenzüberschreitenden Bußgeldbescheiden bisher nicht in das national geltende Recht umsetzen konnte. Das zum Glück vieler deutscher Autofahrer! wie heisst es aber so schön: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – in den nächsten Monaten wird es hierzu bestimmt noch Änderungen geben!
Wie in Deutschland hat auch unser Nachbarland Österreich die neuen EU-Regelung noch nicht umgestetzt – auch hier ist man als Autofahrer noch vor ausländischen Bußgeldbescheiden geschützt!
Wenn man jedoch wegen eines Verkehrsdeliktes im Ausland von der dortigen Polizei angehalten wird, muss man meist in bar zahlen und in einigen Staaten kann bei einer Weigerung oder bei fehlendem Bargeld sogar das Auto gepfändet werden.




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